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Aus welchen Ländern kommen die Au-pairs? Von den etwa 30.000 Au-pairs, die jährlich nach Deutschland kommen, stammen ca. 70% aus den GUS-Staaten oder aus Afrika (vor allem Kenia, Marokko und Kamerun). Vor allem aus wirtschaftlichen Gründen ist Deutschland für Angehörige dieser Staaten ein interessantes Au-pair-Gastland. Hingegen haben junge Leute aus den EU-Staaten oder Nordamerika ein vielfältiges Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten, auch im Ausland, sodass nur sehr wenige einen Au-pair-Aufenthalt in Deutschland anstreben. In den asiatischen Ländern ist der Begriff „Au-pair“ noch nicht so bekannt aber man kann beobachten, dass inzwischen immer mehr Au-pairs aus China und Südostasien nach Deutschland reisen.
AbroadConnection arbeitet mit Partneragenturen in insgesamt 16 Ländern zusammen. Etwa die Hälfte unserer Au-pairs kommt aus der Ukraine oder Staaten der Russischen Föderation. Ein Viertel rekrutieren wir aus Südamerika und Asien. Nur noch wenige kommen aus den neuen EU-Beitrittsstaaten wie zum Beispiel Slowakei, Tschechische Republik und Polen und ca. 15% aus Westeuropäischen Ländern, wie Frankreich, Spanien und Italien, die allerdings i.d.R. ihren Aufenthalt auf eine Dauer von 3-6 Monaten beschränken wollen.
Können wir die Aufwendungen für ein Au-pair steuerlich geltend machen? Nachgewiesene Kinderbetreuungskosten, die einen vom Finanzamt festgesetzten Betrag übersteigen, können bis zu einem Höchstbetrag von EURO 1.500,- je Kind als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
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1.
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Die Eltern sind berufstätig. Als Berufstätigkeit ist jede Beschäftigung anzusehen, mit der Geld verdient wird (auch Mini-Jobs)
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2.
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Die Eltern befinden sich in Ausbildung
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3.
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Die Eltern sind körperlich, geistig oder seelisch behindert
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4.
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Die Eltern sind krank
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Bitte befragen Sie bezüglich Ihrer persönlichen Situation Ihren Steuerberater, denn die Gesetzgebung ist hier sehr umfangreich und speziell und muss für jeden Einzelfall gesondert geprüft.
Wie lange dauert es bis das Au-pair bei uns eintrifft? Bei Au-pairs, die aus visumspflichtigen Ländern kommen müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Monaten rechnen nachdem die Entscheidung für eine Bewerberin bzw. einen Bewerber gefallen ist. Au-pairs aus EU-Staaten können sofort einreisen.
Muss das Au-pair im Familienhaushalt leben? Die Deutschen Behörden schreiben vor, dass Au-pairs im Haushalt der Gastfamilie leben, da nur durch die volle Integration in das Familienleben, der kulturelle Austausch gewährleistet ist.
Kann das Visum für unser Au-pair über ein Jahr hinaus verlängert werden? Der Au-pair-Status und damit die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erlischt mit dem im Visum angegeben Gültigkeitsdatum. Eine Verlängerung über 12 Monate hinaus ist nicht möglich.
Wie prüft AbroadConnection die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber? AbroadConnection arbeitet mit seriösen, staatlich lizenzierten Partneragenturen im Ausland. Die Mitarbeiter der Agenturen verfügen über langjährige Erfahrungen und Fachkenntnis. Au-pair-Bewerberinnen und –Bewerber werden, nach einer Vorauswahl, gründlich informiert, vorbereitet und geprüft. Die Bewerbungsunterlagen, die eingereicht werden müssen, setzen sich zusammen aus Zeugnissen, Referenzen, Brief, Lebenslauf, polizeilichem Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis und Fotos.
Garantiert uns AbroadConnection, dass wir ein Au-pair bekommen, das optimal zu uns passt? Garantieren können wir, dass wir sehr engagiert nach dem geeigneten Au-pair-Mädchen oder –Jungen für Sie suchen und eine sorgfältige Auswahl der Bewerbungen treffen, die wir Ihnen vorstellen. Eine Garantie für das Verhalten von Menschen gibt es allerdings nicht. Es kann niemals vorhersehbar sein, ob Menschen im Alltag miteinander auskommen. Auch eine gründliche Prüfung und Vorbereitung kann die Persönlichkeit und das Wesen eines Menschen nur oberflächlich beurteilen.
Was ist, wenn wir uns mit unserem Au-pair überhaupt nicht verstehen? Erfahrungsgemäß treten Konflikte vor allem in den ersten 3-4 Wochen auf und resultieren fast immer aus Missverständnissen zwischen Gasteltern und Au-pair. In der ersten Zeit ist manchmal für beide Seiten noch nicht klar, welche Erwartungen der jeweils Andere an das Au-pair-Verhältnis hat. In diesen Fällen raten wir zu offenen, klärenden Gesprächen (ggf. mit unserer Hilfe) und evtl. auch einem festgelegten Arbeits- und Freizeitplan für das Au-pair. Wir stehen Ihnen in diesen Fällen zur Seite und bemühen uns gemeinsam um Konfliktlösungen. Sollte ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich sein, kann es im Einzelfall auch mal zur Trennung kommen. Der Au-pair-Vertrag sieht dafür eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vor. Dies kommt glücklicherweise nur selten vor.
Warum präsentiert AbroadConnection keine Bildgalerie mit Fotos und Informationen über die Au-pair-Bewerberinnen auf der Homepage? Wir sind der Meinung, dass wir die Fotos und persönlichen Daten unserer Au-pair-Bewerberinnen und –Bewerber nicht weltweit jedem Internet-Benutzer zugänglich machen sollten. Erst wenn wir von einer Gastfamilie den (zunächst unverbindlichen) Vermittlungsauftrag erhalten haben und den Hintergrund der Familie kennen, stellen wir Ihnen ausführliche Bewerbungsunterlagen vor. Auch die Informationen über Ihre Familie werden ausschließlich den von Ihnen gewählten Bewerberinnen und Bewerbern und den entsprechenden Partneragenturen zugänglich gemacht.
Können wir mit unserem Au-pair in andere Länder reisen? Das Visum der Au-pairs aus den visumspflichtigen Staaten ist ein sog. Schengenvisum. Das bedeutet, die Visumsinhaber können in alle Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens reisen: Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Für alle anderen Länder wäre ein Visum notwendig.
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