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Susanne Caudera-Preil
Als Au-pair ins Ausland

Neuauflage, Aktualisierung und
Erweiterung des seit Jahren
vergriffenen Au-pair-Ratgebers

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Start Europa

Das Au-pair-Erlebnis ganz in Ihrer Nähe!

Durch seine Sprachenvielfalt bietet Europa vielfältige Möglichkeiten Fremdsprachen zu lernen und andere Kulturen hautnah zu erleben. Die Einreise ist unkompliziert – für die EU-Staaten ist kein Visum erforderlich und es stehen zahlreiche günstige Flug- oder Bus- und Bahnverbindungen in die westeuropäischen Länder zur Verfügung.

Für einen Aufenthalt im Europäischen Ausland sollten Sie mindestens ein halbes Jahr einplanen um sich vollständig auf die Sprache und Lebensweise der Menschen Ihres Gastlandes einzulassen.

AbroadConnection arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich mit anerkannten und professionellen Partnern zusammen, die über ein hohes Maß an Fachkompetenz und Erfahrung in der Au-pair-Vermittlung verfügen und Ihnen vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

europaAls Au-pair in einem Westeuropäischen Land leben Sie in einer sorgfältig ausgewählten Gastfamilie und erhalten freie Verpflegung und Unterbringung im Einzelzimmer. Sie haben die Möglichkeit, Sprachunterricht zu besuchen und Anspruch auf ein regelmäßiges Taschengeld, dessen Höhe von Land zu Land etwas variiert. Als Gegenleistung für dafür helfen Sie bei der Betreuung der Kinder (auch alleinverantwortlich) und im Haushalt. Ihre wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 25 bis 35 Stunden, je nach Gastland und Vereinbarung. Zusätzlich kann die Gastfamilie von Ihnen erwarten, dass Sie an 2-3 Abenden pro Woche als Babysitter zur Verfügung stehen.

Sie erleben also den Alltag in Ihrem Gastland nicht als Tourist sondern als vollwertiges Familienmitglied Ihrer Gastfamilie.

Die Rahmenbedingungen für das Au-Pair-Verhältnis zwischen Gastfamilie und Au-Pair sind im Europäischen Au Pair Abkommen geregelt und gelten für fast alle Europäischen Gastländer als Richtlinie. Das Au-Pair-Verhältnis wird für eine bestimmte Aufenthaltsdauer festgelegt und kann nur im begründeten Ausnahmefall mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist von beiden Seiten aufgelöst werden.

Gastfamilienwechsel werden, wenn möglich, vor Ort von der jeweiligen Partneragentur organisiert.

 
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